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Gut zu wissen! Wählen in der Pandemie: Diese Bundestagswahl steht vor anderen Herausforderungen als alle vorherigen Bundestagswahlen.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Morgen wählen wir den 20. Deutschen Bundestag. Wegen der Corona-Pandemie wird die Wahl erstmals unter besonderen Bedingungen stattfinden. Dennoch werden mindestens 650.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf der Wahl sorgen. Bundeswahlleiter Georg Thiel hat alle Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben, denn eine hohe Wahlbeteiligung sei wesentlich für die demokratische Legitimation des neuen Deutschen Bundestags.

In Halle (Saale) wird gefeiert. Die Deutsche Einheit besteht seit 31 Jahren und wird in diesem Jahr mit einer EinheitsEXPO begangen. „Gemeinsam Zukunft formen“ ist das Motto, dass das diesjährige Gastgeberland Sachsen/Anhalt für die Feierlichkeiten gewählt hat. Um Gemeinsamkeit geht es auch in der Medieninstallation der Bundesregierung. Hier gehen wir der Frage nach: „Was eint uns heute?“. Besuchen Sie die Installation auf dem Hallmarkt oder schauen Sie auf www.bundesregierung.de.

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llgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim: Die fünf Grundsätze des Wahlrechts:

Die Bundestagswahl ist die Wahl des Parlamentes als Volksvertretung für die Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten  des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. So legt es Artikel 38 des Grundgesetzes fest.



Ordnungsgemäßer Ablauf und sichere Durchführung

Am Sonntag, den 26. September 2021, wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Alle Wahlberechtigten erhalten im Vorfeld eine Wahlbenachrichtigung. Sie können entscheiden, ob Sie im jeweils auf der Wahlbenachrichtigung vermerkten Wahllokal wählen gehen oder Briefwahl beantragen.
 

Darüber hinaus bieten viele Gemeinden am Wahltag ein Auskunftstelefon an. Alternativ wird auf der jeweiligen Internetseite ein Verzeichnis sämtlicher Wahllokale bereitgestellt. Alle Wahllokale werden von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Wer sein Wahllokal wechseln will, muss, wie bei der Briefwahl auch, einen Wahlschein beantragen.
 

Insgesamt werden bei der Wahldurchführung am 26. September zwischen 650.000 und  700.000 Ehrenamtliche helfen. Diese Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen in ganz Deutschland für einen ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf der Wahl und leisten damit einen ganz wichtigen Dienst für unsere Demokratie, hob der Bundeswahlleiter in seiner Pressekonferenz hervor und sprach dafür seinen herzlichen Dank aus. Er rief alle Wahlberechtigten auf, ihre Stimme abzugeben, denn eine hohe Wahlbeteiligung sei wesentlich für die demokratische Legitimation des neuen deutschen Bundestags. Sie sei eine wichtige Möglichkeit, um Einfluss darauf zu nehmen, wie sich die Bundesrepublik entwickeln werde.

Wahlorganisation in der Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Bundestagswahl unter besonderen Bedingungen statt. Auch deshalb rechne der Bundeswahlleiter mit einem deutlichen Zuwachs des Anteils der Briefwählerinnen und Briefwähler. Die Herausforderungen betreffen insbesondere die Wahlorganisation vor Ort und die Umsetzung von Hygiene- und Abstandsregeln. Alle Beteiligten seien aber sehr gut auf die Herausforderungen vorbereitet und tun alles dafür, eine sichere und ordnungsgemäße Bundestagswahl zu gewährleisten, versicherte der Bundeswahlleiter.
 

Um die Wahl pandemiegerecht durchführen zu können, werden die Wahllokale, wenn nötig, in größere Räume verlegt. Dadurch soll die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln erleichtert und sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag geschützt werden. Beim Betreten der Wahllokale sind die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zu beachten.
 

Diese – insbesondere allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln sowie Maskenpflicht – würden sich nach den jeweiligen Regelungen der am Wahltag geltenden Corona-Verordnungen der Länder für den Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Innenräumen richten. Der Bundeswahlleiter hob ausdrücklich hervor, dass die Ausübung des Wahlrechts auch für ungeimpfte und ungetestete Personen unter der Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich sei. Er machte darauf aufmerksam, dass derzeit eine Maskenpflicht nach den aktuellen Corona-Verordnungen in allen Ländern bestehe.
 

Damit gelte die 3G-Regel nicht nach gegenwärtigem Stand in Wahllokalen. Die Einhaltung der übrigen Regeln sei letztlich durch den jeweiligen Wahlvorstand zu kontrollieren, betonte der Bundeswahlleiter. Der Wahlvorstand müsse vor Ort entscheiden, wie die Wahl sichergestellt werden könne und gegebenenfalls sein Hausrecht ausüben.

Die Erfahrungen aus den Landtagswahlen und Kommunalwahlen in diesem und im letzten Jahr haben gezeigt, so der Bundeswahlleiter, dass Wahlen unter Pandemiebedingungen möglich seien und eine ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl nicht in Frage stehe.
 

Oberste Priorität: Sicherheit der Wahl

Für die Sicherheit der Bundestagswahl hob der Bundeswahlleiter mehrere Punkte hervor. So sind die Neutralität der Wahlorgane, die Öffentlichkeit der Wahl, die zur Absicherung der Wahl notwendige Informationstechnik und die Bereitstellung zuverlässiger Informationen essentiell für die gründliche Vorbereitung und sorgfältige Durchführung der Wahl.

Für die Regionen, die von der Flutkatastrophe besonders getroffen sind, konnte mit dem Bundeswahlleiter, den Kreiswahlleitungen und den Kommunen ein Konzept entwickelt werden, sodass auch dort die Bundestagswahl rechtssicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Informationen zur Sicherheit der Wahl

Zum einen ist die Unabhängigkeit und Neutralität der Wahlorgane wichtig, unter deren Aufsicht und Leitung sich das gesamte Wahlverfahren vollzieht. Diese sind der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss, die Wahlleiterinnen und Wahlleiter sowie die Wahlausschüsse auf Ebene der Länder und Wahlkreise und die Wahlvorstände. Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.

Zum anderen ist die Öffentlichkeit der Wahl der wesentliche Grundsatz für Transparenz im Wahlablauf. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich selbst im Wahllokal davon überzeugen, dass die Wahlergebnisse ordnungsgemäß ermittelt werden. Dies ist entscheidend für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Ablauf der Wahl. Die Stimmen aus der Urnen- und der Briefwahl werden am Wahlabend ab 18 Uhr öffentlich ausgezählt. Weitere Informationen über die Wahlgrundsätze finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/bundestagswahl-2021/wahlgrundsaetze-1938242.

Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de

 

News von: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) / Dorotheenstr. 84 / 10117 Berlin // yt, 26.09.2021

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