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Dein Update zur Corona-Pandemie: Landesregierung beschließt Maskenpflicht in Geschäften und ÖPNV!

Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose © Staatskanzlei

Die Landesregierung hat für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie mit dem öffentlichen Personennahverkehr fahren oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.

„Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose die Entscheidung. Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier. Er bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisher gezeigtes umsichtiges Verhalten.
 

„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten Bouffier und Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“
 

Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln verringern!

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.
 

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
 

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

Weitere Informationen: https://aktuelle-woche.hessen.de/aktuelle-ausgabe/aktuelle-ausgabe/landesregierung-beschlie%C3%9Ft-maskenpflicht-gesch%C3%A4ften-und-%C3%B6pnv

News von: Klaus Euteneuer / Landesregierung / Hessische Staatskanzlei // www.aktuelle-woche.hessen.de/aktuelle-ausgabe //, 25.04.2020

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