oder kostenlos bei uns mitmachen

NEWS - Regional

image

Dein ADAC-UPDATE! Änderung der StVO: Besserer Schutz von Radfahrern! Neue Regelungen und höhere Strafen treten ab 28.04. in Kraft.

https://pixabay.com/photos/car-mirror-vehicle-road-automobile-1576894/

Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrssünder für Verstöße gelten ab Dienstag, 28.4.2020. Neben höheren Bußgeldern für Verkehrsverstöße sollen die Regelungen vor allen die Verkehrssicherheit von Radfahrern erhöhen.

Änderung der StVO – Besserer Schutz von Radfahrern 

Neue Regelungen und höhere Strafen treten ab Dienstag in Kraft 
Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrssünder für Verstöße gelten ab Dienstag, 28.4.2020. Neben höheren Bußgeldern für Verkehrsverstöße sollen die Regelungen vor allen die Verkehrssicherheit von Radfahrern erhöhen.  

„Mit den Regelungen wird der Gesetzgeber der wachsenden Bedeutung des Fahrrads gerecht“, fasst Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen die Intention hinter den Änderungen zusammen. „Vor allem im innerstädtischen Bereich wird sich auch in Zukunft der Radverkehrsanteil weiter erhöhen. Ob sich die Änderungen in der StVO bewähren, muss jedoch die Praxis zeigen.“ 

Seitlicher Mindestabstand beim Überholen (§ 5, Abs. 4, Nr. 2-4 StVO)
Künftig gilt beim Überholen von Radfahrern ein Mindestabstand von 1,5 Metern (innerorts), bzw. 2 Metern (außerorts). Damit soll klar gemacht werden, dass ein Abstand unter 1,5 Metern immer zu wenig für einen sicheren Überholvorgang ist. „Autofahrern muss klar sein, dass sie bei zu dichtem Überholen, das Leben des Radfahrers gefährden“, so Wolfgang Herda. 

Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen (§ 9, Abs. 6 StVO)
Innerorts ist es in der Vergangenheit zu zahlreichen tödlichen Unfällen zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen und geradeausfahrenden Radfahrern gekommen. Die Neuregelung soll vor allem Abbiegeunfällen mit Lkw vorbeugen. Ausnahmen gelten nur bei vorhandenen Abbiegeampeln. 

Haltverbot auf Schutzstreifen, Radwegen und Radschnellwegen
 (lfd. Nr. 22 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO)
Bisher war auf Schutzstreifen für Radfahrer zwar das Parken, nicht aber das Halten bis zu 3 Minuten verboten. Da dies dem Zweck dieses Bereichs zuwiderläuft, weil Radfahrer durch stehende Fahrzeuge zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen werden, wird nun auch das Halten verboten. 
Grünpfeilregelung für Radfahrer (Verkehrszeichen 721)

Es wird ein eigener Grünpfeil für den Radverkehr geschaffen. An geeigneten Stellen kann dem Radverkehr künftig exklusiv ermöglicht werden, auch bei rot rechts abzubiegen. Wie bei der bisherigen Grünpfeilregelung auch, darf nur nach vorhergehendem Anhalten abgebogen werden. Zudem dürfen Radfahrer auf einem separaten Radweg nun auch den Grünpfeil der eigentlichen Fahrbahn nutzen. Bisher war dies nur gestattet, wenn der Radfahrer auch den rechten Streifen der Fahrbahn genutzt hat.  (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) 

Fahrradzone (Verkehrszeichen 242.1)
In einer Fahrradzone gelten dieselben Regeln wie in einer Fahrradstraße, also besondere Rücksichtnahme gegenüber Radfahrern, aber vor allem auch, dass Fahrradzonen ebenfalls für anderen Verkehr freigegeben werden müssten. Hier dürfte sich dieselbe Praxis wie bei Fahrradstraßen herausbilden, dass eine solche Freigabe nicht als Ausnahme, sondern als Regelfall bezeichnet werden darf. Wie bei der Tempo 30-Zone gilt auch hier: Alle Verkehrsteilnehmer dürfen sich mit maximal 30 km/h fortbewegen. 

Personenbeförderung auf Rädern von älteren Personen § 21 Abs. 3 S. 1 StVO
Künftig dürfen auf dafür geeigneten Rädern auch Personen die älter als sieben Jahre sind transportiert werden. Die Regelung trägt der zunehmenden Verbreitung von Lasten- und Transporträdern Rechnung. 

Mehr Infos unter: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/
 

News von: ADAC Hessen-Thüringen e.V. / www.adac.de/hth, 27.04.2020

SHORTNEWS

  • AUGEN AUF! Dein ESWE Update:Fernwärme für die Landesbibliothek

    Wiesbadener Netz gewinnt weiteren Abnehmer. Arbeiten starten Montag, dem 17. Juni 2024 WIESBADEN. Das Fernwärmenetz der Landeshauptstadt wächst weiter: Als nächster Großabnehmer wird jetzt das Gebäude der Hessischen Landesbibliothek angeschlossen. Dadurch wird ab 2025 jährlich Erdgas in der...mehr
  • Academie Kloster Eberbach (AKE)

    Die Academie Kloster Eberbach (AKE) ist auch in diesem Jahr (2024) wieder mit vielen Interessenten im Dialog und feiert im Jahr 2025 ihren 20. Geburtstag. Das Team der AKE wurde per Ende März durch neue Vorstandsmitglieder verstärkt. Im nächsten Jahr (2025) feiert die Academie Kloster Eberbach ihren 20. Geburtstag und blickt...mehr
  • Bundesprogramm "JUGEND erinnert" unterstützt Gedenkstätten

    Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat heute gemeinsam mit Außenministerin Annalena Baerbock und Bundesjugendministerin Lisa Paus die Gedenkstätte Sachsenhausen besucht. Bei ihrem Besuch tauschten sie sich mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bundesprogramms „JUGEND erinnert“ aus, die an der Entwicklung von...mehr
  • Das Schönau-Quartier biegt auf die Zielgerade ein

    Im Schönau-Quartier startet die GWW mit den Arbeiten am dritten und letzten Bauabschnitt. Insgesamt 104 Mietwohnungen, verteilt auf acht Wohnhäuser werden errichtet.   Im Gebiet zwischen der Hermann-Löns-Straße und der Schönaustraße entsteht bereits seit Ende 2018 das neue Schönau-Quartier. In den drei...mehr
  • Omas und Opas wagen das Abenteuer Theater

    Fischer & Frau – für Senioren im Theater kuenstlerhaus43 im Palasthotel   Was da geplant ist, gleicht einer logistischen Meisterleistung, viel Organisation und Kuchenbacken. Ungefähr 40 Senior*innen des Jan-Niemöller-Hauses Wiesbaden sind schon ganz aufgeregt. Am 26. April um 15 Uhr werden am Kochbrunnenplatz drei...mehr