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NEWS - Regional

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Aktuelle Infos zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI des Robert-Koch-Instituts in Berlin.

SARS-Coronavirus-2 / Maßstab: 100 nm / Quelle: Robert Koch-Institut

Neu seit der letzten Änderung: Australien – der Bundesstaat Victoria gilt als Risikogebiet; Bulgarien – die Verwaltungsbezirke („Oblaste“) Blagoevgrad, Dobritch, Varna gelten als Risikogebiete; Rumänien – die Gebiete („Kreise“) Arge?, Bihor, Buz?u, Neamt, Ialomita, Mehedinti, Timis gelten als Risikogebiete.

GUT ZU WISSEN! Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
 

Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen. In Klammern ist aufgeführt, seit wann das Gebiet als Risikogebiet gilt. Am Ende der Seite finden Sie eine Zusammenfassung der Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 14 Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit KEINE mehr sind. 
 

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
 

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Gebiete aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Verpflichtung zur Absonderung rechnen.


Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032) haben unverändert Gültigkeit.


Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Alle Details finden Sie, wenn Sie diesem Link des RKI folgen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Folgende Gebiete waren zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 14 Tagen Risikogebiete, sind derzeit jedoch KEINE mehr (Zeitraum in dem Gebiet als Risikogebiet galt): Ruanda (1.Juli 2020 – 31. Juli 2020), Uganda (15. Juni 2020 – 31. Juli 2020), Vereinigte Arabische Emirate (15. Juni 2020 – 31. Juli 2020).

Weitere  Informationen: www.rki.de sowie www.rki.de/infektionsschutz



 

News von: Pressestelle / RKI // Berlin / yt, 22.08.2020

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