Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

1. Geltungsbereich, Definitionen

„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen mit der campus-trading Handelsges.mbH (im Folgenden „port01“ genannt). Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers (AG), die port01 vor oder nach Vertragsschluss vom AG übersandt oder auf sonstigem Wege zur Verfügunggestellt wurden oder auf welche sich der AG bezieht, werden, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen oder port01 den anderen AGB ausdrücklich zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruches bzw. eine unterbliebeneZurückweisung anderer AGB seitens port01 nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.

port01 schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, einen Vertrag mit dem AG nur auf Grundlage dieser AGB ab. Ein Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB wird über ein Werbemittel geschlossen, „Werbemittel“ in diesem Sinne sind der Onlineauftrittauf der Internetplattform www.port01.com sowie Printanzeigen im Magazin port01 City-Flash. Ein Werbemittel für das Onlinemagazin kann aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern,aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Onlineadresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen, darstellen. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich Formate in Frage, die in der jeweiligen gültigen Preisliste, die der Auftragserteilung zugrunde liegt, ausgewiesen sind, Sonderformate und Sonderwerbeformen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch port01.

2. Pflichten des AG

Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Schaltung der Werbemittel einschlägigen gesetzlichenBestimmungen, insbesondere die Werbebestimmungen des § 9 Mediendienstestaatsvertrags, des Telekommunikationsgesetzes, sowie die spezialgesetzlichen Einschränkungen für bestimmte Berufe (Steuerberater, Ärzte, Apotheker) und Produktgruppen (z.B. Arzneimittel, Heilmittel) bei der Gestaltung und Herstellung der Werbemittel eingehalten werden. Weiterhin ist der Werbekunde verpflichtet, das Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§ 1, 3 UWG) sowie sonstige für die Werbung relevanten Gesetze einzuhalten. Sollte der AG nachträglich feststellen, dass das Werbemittel geltendes Recht und / oder Rechte Dritter verletzt, so wird der AG port01 unverzüglichdavon unterrichten.

Der AG wird die Daten, Vorlagen und Informationen, die zur Schaltung der Werbemittel notwendig sind, port01 rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Werbekundehat port01 die Daten spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der Werbeschaltung in dem von port01 in den Mediadaten bestimmten Format (z.B. gif, jpg bei Onlinewerbung, pdf, eps, tiff, psd, jpg, ai, id bei Printwerbung, Farbmuster CMYK) zu liefern. Dies gilt auch für Beilagenwerbung, die durch port01 produziert wird. Wird Beilagenwerbung nach entspr. Sondervereinbarung durch den AG zur Verfügung gestellt, so ist diese bis zum Druckschluss der jeweiligen Ausgabe bei der von port01 genannten Druckerei anzuliefern. Bei Verweisen durch Werbemittel hat der AG die technische Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und Daten, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen.

Der AG ist verpflichtet, von allen port01 überlassenen Daten Kopien anzufertigen und diese auf Anforderung port01 unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenpauschale von € 15 pro Abzug geliefert. Der AG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. port01 berücksichtigt in diesem Falle alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Vom AG gelieferte Daten und Unterlagen werden nur auf besondere Aufforderungan den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet einen Tag nach Ablauf des Auftrages. Erfolgt die Abwicklung der Werbemaßnahme auf Wunsch des AG über die Einschaltung Dritter, also etwa durch Einbindung einer Agentur und deren technischer Einrichtung, so steht der Werbevertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Einrichtung des Dritten durch port01.

Sofern die Werbemittel nicht ordnungsgemäß, also etwa verspätet zur Verfügung gestellt werden, ist port01 von der Verpflichtung zur Schaltung der Werbemittel um die Zeit der Verzögerung sowie eine Bearbeitungszeit von drei Kalendertagen ab Zurverfügungstellung der ordnungsgemäß gelieferten Daten befreit. Dies gilt auch für den Fall der nachträglichen Änderungder Werbemittel durch den AG. Erfolgt bei Printwerbung die Zurverfügungstellung erst nach Druckschluss, so erfolgt ein Abdruck in der nächsterreichbaren Ausgabe. Ist dies aufgrund des Inhalts der Anzeige nicht möglich, so kann der AG entweder eine Ersatzvorlage liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag vereinbaren die Parteien die Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 50% des Wertes des Anzeigenauftrages. Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen

3. Durchführung des Auftrags

port01 behält sich vor, die Schaltung einzelner Werbemittel nach billigem Ermessen abzulehnen, insbesonderewenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen könnte oder deren Schaltung die Interessen des jeweiligen Kunden von port01 oder port01 selbst nicht entspricht. port01 kann auch die Schaltung zuvor bereits durch port01 verwendeter Werbemittel ablehnen. port01 ist berechtigt, Werbemittel abzubrechen, falls port01 Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte derWerbemittel oder der Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, vorliegen.

Indizien für die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten liegen insbesondere dann vor, wenn Dritte die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder den Inhalt der Zielseiten gegenüber port01 geltend machen. port01 wird den AG über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen. Der AG stellt port01 von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel oder den Zielseiten resultieren. Die Freistellungsverpflichtungumfasst auch die Verpflichtung, port01 von den Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von port01 mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. port01 gewährleistet die für das Printwerbemittel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die Kosten für Onlinewerbung werdengrundsätzlich pro Woche pro Zone abgerechnet. Die Onlinewerbung erscheint je nach Vereinbarungexklusiv oder in Rotation mit anderen Onlinewerbungen. Erscheint Onlinewerbung in Rotation, so wird ein Mindestaufruf entsprechend der Preisliste oder den vertraglichen Vereinbarungen garantiert.

4. Pflichten von port01

port01 wird die Art und Dauer von Werbemitteln entsprechend der vertraglichen Vereinbarung schalten. port01 verpflichtet sich bei der Platzierung der Werbemittel Rücksicht auf die Interessen des AG zu nehmen und unter Berücksichtigung der Interessen des AG über die genaue Platzierung des Werbemittels entscheiden. Sofern im Werbevertrag nichts anderes bestimmt wird, besteht kein Anspruch des AG auf eine bestimmte Platzierung des Werbemittels.

Bei einem Onlinewerbemittel wird sich port01 um den jeweils üblichen technischen Standard der Wiedergabe des Werbemittels bemühen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels sind port01 nicht zuzurechnen,wenn der Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels hervorgerufen wird durch fehlerhafte Zwischenspeicherungen auf Übermittlungsservern Dritter, durch Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des AG oder Dritter oder aber bei Störung der von Dritten zur Verfügung gestellten Kommunikationsnetze.

5. Kosten, Fälligkeit, Verzug

Für die Schaltung der Werbemittel durch port01 geht die im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den AG gültige Preisliste, Rabatte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung für das jeweiligeWerbemittel ist mit Beginn der Schaltung des Werbemittels fällig. Kommt der AG in Zahlungsverzug, kann port01 vom AG Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz(§ 247 BGB) fordern. Für jede Rücklastschrift zahlt der AG eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro.

Für die erste Mahnung werden Gebühren in Höhe von 2,50 Euro und für die zweite Mahnung 5,00 Euro fällig. port01, sowie dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einenhöheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen. port01 ist berechtigt, die Schaltung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung und gegebenenfalls vom Ausgleich noch offen stehenderRechnungen abhängig zu machen. Werbeagenturen erhalten eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % des Nettoauftragswertes, also des Auftragswertes abzgl. sämtlicher Rabatte und Abzüge vorbehaltlich des vollständigen Zahlungseinganges bei port01 und nur dann, wenn die Werbeagentur den AG berät oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen kann.

6. Rechte

Der AG sichert zu, dass er über alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte verfügt. Der AG stellt port01 von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden. Der AG räumt port01 sämtliche Nutzungsrechte für die auftragsgemäßeDurchführung der Werbemittel ein, insbesondere räumt der AG port01 alle Rechte ein, die zur onlinemäßigen Zurverfügungstellung des Werbemittels erforderlich sind sowie ein Bearbeitungsrecht zum Zwecke der Schaltung des Werbemittels. port01 ist berechtigt, die diesbezüglichen Rechte an Dritte zu übertragen, sofern sich port01 zur Vertragserfüllung Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedient.

7. Leistungsstörung

Fällt die Durchführung der Werbemaßnahme ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die port01 nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten z.B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so besteht Einverständnis des AG mit einer Erfüllung der Verpflichtungen von port01 nach Wegfall des Hindernisses.

Fällt die Durchführung einer Werbemaßnahme ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die vom AG zu vertreten sind, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen, der Vergütungsanspruch von port01 bleibt hiervon unberührt. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 10% der Auflagenhöhe beträgt. Darüber hinaus sind Minderungs- und Schadensersatzansprücheausgeschlossen, wenn port01 dem AG von dem Absinken der Auflage so rechtzeitigKenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

8. Mängelhaftung

port01 bemüht sich um eine dem jeweiligen üblichen technischen Stand der Technik entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemaßnahme. Der AG wird die Werbemaßnahme unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen und bei Mangelhaftigkeit, jedoch spätestens nach einer Frist von einer Woche nach der ersten Veröffentlichung, schriftlich rügen. Sofern eine schriftliche Rüge des AG innerhalb dieser Frist bei port01 nicht erfolgt, gilt die Werbemaßnahme als mangelfrei genehmigtund die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

Bei späteren Reklamationen haftet port01 insbesondere nicht für die durch die Zeitverzögerung entstandenen oder vergrößerten Schaden. Im Falle einer, von port01 zu vertretenden, mangelhaften Schaltung oder Veröffentlichungder Werbemaßnahme, über die der Auftraggeber rechtzeitig Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nacherfüllung beschränkt, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Sollte Nacherfüllung fehlschlagen, so hat der AG die Wahl, Herabsetzungder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn port01 den Mangel arglistig verschweigt oder vorsätzlich handelt.

9. Haftungsbeschränkung

port01 haftet ausschließlich für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden und für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfendurch fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schädenund der Höhe nach auf € 10.000,00 beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Schadensersatzpflicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Regelung in jedem Fall unberührt. Alle gegen port01 gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

10. Datenschutz

Der AG ist einverstanden, dass persönliche Daten von port01 während der Dauer des Vertragsverhältnissesgespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt der AG sein Einverständnis. Der AG wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von port01, insbesondere die der Auftragserteilung und Bearbeitungangegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu diesem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dies angegeben hat sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der AG kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichenDaten, unentgeltlich bei port01 ansehen, hierzu kann der AG schriftlich eine Anfrage an port01 stellen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Vertag unterliegt deutschem Recht. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz von port01 örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. port01 kann Klagen gegen den AG auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

12. Änderung der AGB

port01 ist berechtigt, die AGB zu ändern bzw. anzupassen. Geänderte AGB wird port01 dem Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen, diese geänderten AGB gelten sodann für sämtliche ab diesem Zeitpunkt begründeten Vertragsverhältnisse.

13. Sonstiges, Formerfordernis, Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie in Textform vereinbart, also zumindestens von port01 in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Vertragsbeendende Erklärungen (Kündigungen) bedürfen der Schriftform. Alle übrigen Erklärungenvon port01 können auf elektronischem Weg (Textform) an den Kunden gerichtet werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem vom wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten.

Stand: 30.04.2009


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